Wenn ein Arbeitgeber im Image- film ohne Ironie auskommen möchte, ist aus Schels’ Sicht eines entscheidend: „Die Statements müssen glaubwürdig rüberkom- men, damit die Zuschauer später spüren: Gerade redet eine Person, die das tatsächlich so meint.“ Ihm ist es deshalb am liebsten, wenn die im Unternehmen ausgesuch- ten Interviewpartner vorher nicht genau wissen, welche Fragen gestellt werden. Deshalb rät der Fil- memacher den Verantwortlichen: „Alle Personen, die bereit sind, im Video mitzumachen, sollten wis- sen, dass sie frei und ehrlich ant- worten können.“ Das Thema dürfe bekannt sein, etwa die Möglichkei- ten fl exiblen Arbeitens. „Mehr aber nicht“, so Schels. Was die optimale Länge eines Imagefilms anbelangt, so gibt es unterschiedliche Auffassun- gen. Das Video von Avantgarde Experts dauert gut sechs Minuten. Marielle Heiß, Creative Director bei der Hamburger Agentur Jung von Matt/Saga, sagt: „Ein unter- haltsamer Film kann auch län- ger dauern.“ Die Imagefi lme, die ihre Agentur für die Berliner Ver- kehrsbetriebe gedreht hat und die sich zum Gutteil als virale Hits entpuppt haben, dauern zwei bis knapp drei Minuten. Länger sei aber durchaus möglich, sagt die Kommunikationsdesignerin und ergänzt: „Bewegte Bilder dürfen zu keinem Moment langweilig sein.“ Die Wünsche klar äußern Das hat sich auch Karin Lember- ger gesagt. Sie ist Verkaufsleiterin der Florett GmbH, eines Spezialis- ten für komfortables Schuhwerk aus dem ostbayerischen Cham. Der Familienbetrieb hat einen Imagefi lm machen lassen. „In den vier Minuten haben wir alle wert- vollen und informativen Aussa- gen über uns für den Zuschauer kompakt verpackt“, sagt Lember- ger. Es dürften höchstens fünf Minuten sein, denn Endverbrau- cher schauten sich keinen Film Was rechtlich wichtig ist Anwalt Christian Solmecke zu Fragen des Urheberrechts. Mitarbeiter. Da jeder das Recht hat, über die Verwendung seines Bildes frei zu bestimmen, benötigt der Arbeitgeber die Einwilligung der Arbeitnehmer, die im Unternehmensfi lm vor- kommen. Wichtig ist es auch, sich die ausschließlichen Nut- zungs- und Verwertungsrechte einräumen zu lassen, inklusive der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung der Aufnahmen. Agentur. Darüber hinaus sollte ein Firmenchef die Rechte weiterer Dritter im Blick haben. Der beauftragte Dienstleister muss ihm zusichern, dass er selbst über alle eingeräumten Rechte verfügt, etwa für die Hintergrundmusik. Kontrakt. Es empfi ehlt sich, solche Verträge stets schrift- lich zu schließen, denn sie bieten erheblich mehr Rechts- sicherheit als mündliche Absprachen. [ Imagevideos ] VERKAUFEN 6|2017 „Wir wollten ein Video, das sich bewusst von anderen Arbeitgeberfi lmen abhebt“ David Biebricher, Leiter Marketing bei Avantgarde Experts über 20 Minuten an, der alles über eine Firma von A bis Z zeige. Die Verkaufsleiterin erinnert sich noch gut an die Vorbespre- chung mit Michael Geyer, dem Inhaber der Münchner Firma Snapshotfi lm, und erzählt: „Wir wollten vor allem zeigen, dass wir noch in Deutschland produzieren und die Ware nicht irgendwoher aus China kommt.“ Auch sollten die Menschen zu sehen sein, die hinter der Marke und der Fertigung stehen. Geyer fi lmte einen Tag lang in den Büros und Produktionsstät- ten der Firmenzentrale. Hinzu kam ein Drohnenfl ug über den Betrieb. Der Aufwand war überschau- bar, die Kosten für die Florett GmbH auch. Geyer: „Das ist eine sehr günstige Produktion gewe- sen.“ Die Bandbreite sei allerdings riesig. „Es gibt zwei- bis dreiminü- tige Imagefi lme für Unternehmen, die heute vom Preis her im vier-, aber auch im fünf- oder gar sechs- stelligen Bereich liegen“, so Geyer. Deshalb sollte zu Beginn die Bud- getfrage geklärt werden, dann könnten alle Beteiligten schauen, was möglich sei. Der Inhaber von Snapshotfi lm nennt noch einen weiteren wich- tigen Punkt: „Die Florett GmbH hat den Film mit allen Nutzungs- rechten bekommen, weltweit ein- setzbar und zeitlich unbegrenzt.“ Hierzu erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt sowie Partner 6/2017 PROFITS 43