22 GELD VERDIENEN Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verlangen. Im Versicherungsjar- gon nennt man das den Verzicht auf ab- strakte Verweisung – auf den man als Kunde beim Abschluss achten sollte. Aber: Wer Vorerkrankungen oder ein besonders hohes Berufsrisiko hat, der bekommt mitunter keinen Versiche- rungsschutz – oder die Policen werden wegen hoher Risikoaufschläge so teuer, dass sie kaum zu bezahlen sind. Vor al- lem Handwerker, die aufgrund ihrer harten körperlichen Arbeit den Schutz am meisten benötigen, können sich die Policen deshalb kaum noch leisten. Erwerbsunfähigkeitsversicherung Als beste Alternative zur BU gilt die Er- werbsunfähigkeitsversicherung (EUV). Sie leistet wie die BU bei allen gesund- heitlichen Einschränkungen, sichert al- lerdings nur den generellen Verlust der Erwerbsfähigkeit ab – und nicht den Be- ruf. Ein Industriekaufmann könnte also durchaus gezwungen sein, als Nacht- wächter zu arbeiten. „Außerdem trägt der Betroffene das Risiko einer Umschu- lung und der damit verbundenen Kosten selbst“, so Wenzel. Wann genau es Geld gibt, ist nicht einheitlich geregelt. Viele Anbieter leisten, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Wenzel: „Die verlang- te Restarbeitskraft kann aber auch bei einer oder zwei Stunden liegen. Hier lohnt sich ein Vergleich der Bedingun- gen durch einen Fachmann.“ Die EUV eignet sich gut für alle, deren Arbeits- kraft vor allem auf geistigem Leistungs- vermögen beruht, und für diejenigen, die psychische Erkrankungen absichern möchten. „Wer wegen einer Depression nicht mehr arbeiten kann, kann das für gewöhnlich in keinem Beruf mehr“, sagt Wenzel. Bei körperlichen Beeinträchti- gungen ist es hingegen leichter, auf ei- nen körperlich weniger anspruchsvol- len Job verwiesen zu werden – und somit schwerer, eine Leistung zu erhalten. Grundfähigkeitsversicherung Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) zielt nicht auf berufliche Fertigkeiten ab, sondern auf die Einschränkung körper- licher Grundfähigkeiten und Sinne. Eine gute Police leistet, wenn man für sechs Monate einen Sinn oder eine Grundfähigkeit verliert oder in ihr ent- sprechend eingeschränkt ist. Grund- Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig / Für Staatsdiener gibt es bei der Absicherung im Vergleich zu Arbeit- nehmern und Selbstständigen Unterschiede. Auch Beamte sollten ihr Einkommen absichern, denn gerade Berufsanfän- ger – also Anwärter und Beamte auf Probe oder Widerruf – sind unzurei- chend oder überhaupt nicht geschützt. Und auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit steigt die Versorgung erst mit zunehmender Dienstzeit. Wichtig: Beamte sollten darauf achten, dass ihre Berufsunfähigkeitsversi- cherung eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU) enthält, denn werden sie vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft, sind sie nicht automatisch auch berufsunfähig. Die DU-Klausel sollte unbedingt „echt“ sein, damit sich der Versicherer ohne eigenes Prüfrecht der Entscheidung des Dienstherrn anschließen muss. Berufsanfänger benötigen eine Police, die auch bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit greift. sätzlich sind die Sinne Hören sowie Se- hen versichert und dann das Sprechen, Gehen, Stehen, Sitzen, Armebewegen, Knien und Bücken und meistens auch das Autofahren. „Wie aber das Knien ge- nau definiert ist, regelt jeder Versicherer anders“, erklärt Wenzel. Sein Tipp: „Das Autofahren wird als Auslöser meist un- terschätzt, deckt aber einige Auslöser früher ab als diese selbst. Während man zum Beispiel bei der Grundfähigkeit ‚ Sehen‘ erst eine Leistung erhält, wenn man 95 Prozent der Sehfähigkeit ver- loren hat, muss man den Führerschein bereits abgeben, wenn die Sehleistung weniger als 50 Prozent beträgt.“ Psychische Erkrankungen sind deutlich schlechter abgesichert als bei BU und EUV. Über den häufig angebotenen Pflege leistungsbaustein sind sie zwar meist eingeschlossen, aber eben nur, wenn man pflegebedürftig wird. Viele Anbieter leisten auch bei einer gesetz- lich angeordneten Betreuung oder star- ken intellektuellen Beeinträchtigun- gen. „Als Einkommensabsicherung ist die GFV eine Notlösung“, findet Wenzel. „Es gibt keinen direkten Zusammen- hang zwischen Auslösern und Einkom- men. Eine Leistung genau dann, wenn mein Gehalt wegfällt, ist zwar möglich, aber auch rein zufällig.“ Multi-Risk-Versicherung Die Multi-Risk-Versicherung (MRV) oder funktionelle Invaliditätsversicherung ist eine Unfallrentenversicherung, die durch Zusatzbausteine ihren Leistungs- umfang im Fall von Organschäden, Be- hinderung, Pflegebedürftigkeit, Krebs oder dem Verlust von Grundfähigkeiten verbessert. Die MRV leistet aber zum Bei- spiel erst, wenn nach einem Unfall eine Invalidität von 50 Prozent besteht. Wäh- rend bei der Grundfähigkeitsversiche- rung schon der Verlust einer einzigen Grundfähigkeit zur Leistung führt, muss der Versicherte bei der MRV drei bis vier Grundfähigkeiten verlieren. Ähnlich sind andere Auslöser eingeschränkt. k c o t s r e t t u h S N E N O I T A R T S U L L I o t o h p k c o t S i O T O F