Treffpunkt Eigenheim 13 „Die genaue Lektüre der Versammlungs- protokolle vor dem Kauf ist verpflichtend“ einfacht gesagt – die Hausteile außer- halb der Einzelwohnungen, also etwa Dach, Hauswände, Treppenhaus, Hei- zungskeller, Aufzug, Briefkästen und Garten. Um hier Veränderungen durch- zuführen, müssen die Eigentümer stets einen Mehrheitsbeschluss per Eigen- tümerversammlung fassen. Das kann in der Praxis aufwendig sein. Wohl auch deshalb leistet sich das Gros der Eigentümergemeinschaften einen mehr oder minder professionellen Hausverwalter, der nicht nur die Jahres- abrechnungen anfertigt und die Eigen- tümerversammlungen organisiert, son- dern auch das Vermögen der Eigentü- mergemeinschaft verwaltet: die Instand- haltungsrücklage. Sie kann bei größeren Anlagen schnell in die Millionen gehen. Umso erstaunlicher ist es, dass der Ge- setzgeber (noch) keinerlei Sachkunde von Immobilienverwaltern verlangt. Ei- gentümer und Käufer, die ihre Wohnung in gute Hände geben wollen, müssen Aktuelle Urteile / Wie das höchste deutsche Zivilgericht bei Streitigkeiten unter Eigentümern entscheidet – eine Auswahl. Riskante Eigenleistung. Ein Wohnungseigentümer, der Gemeinschafts- eigentum (zum Beispiel Fenster) in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine und nicht die gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentü- mer, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz (BGH, Az. V ZR 254/17). Verbotene Eigenleistung. Auch wenn er aus eigener Tasche zahlt, darf ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug im Treppenhaus einbauen lassen, wenn alle übrigen Wohnungseigen- tümer zustimmen. Das gilt auch dann, wenn er gehbehindert und auf den Aufzug angewiesen ist (BGH, Az. V ZR 96/16). Einer für alle. Eine Regelung in der Teilungserklärung, die jeden Eigen- tümer für die Instandhaltung und -setzung der zu seinem ausschließ- lichen Gebrauch bestimmten Gebäudeteile verpflichtet, umfasst auch Dachterrassen und erstreckt sich sowohl auf die im Sonder- als auch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile (BGH, Az. V ZR 163/17). Alle für einen. Gemeinschaftseigentum muss stets so gut in Schuss sein, dass Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum bestimmungsgemäß nut- zen können. Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Gemeinschaftseigentums sind daher auf Kosten der Gemeinschaft zu sanieren (BGH, Az. V ZR 203/17). daher auf eigene Faust recherchieren, wie gut oder schlecht eine Hausverwal- tung qualifiziert ist (siehe auch die Checkliste auf der nächsten Seite). Objekt der Begierde genau prüfen Die Suche nach der passenden Woh- nung ist aktuell nicht einfach; der Markt ist angespannt. Doch selbst wer ein pas- sendes Objekt gefunden hat, hat noch viel vor sich. Je nachdem, ob es sich da- bei um einen Neu- oder Altbau handelt, müssen Interessenten beim Qualitäts- Check ihres potenziellen Eigenheims unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wird eine Bestandswohnung gekauft, gilt in der Regel: gekauft wie gesehen – oder, um es juristisch auszudrücken, unter Ausschluss jeglicher Gewährleis- tung. Deshalb ist es elementar, sich im Vorfeld ein möglichst genaues Bild vom Zustand der Wohnung zu verschaffen. Wie steht es um die Bausubstanz? In welchem Zustand sind Heizung, Elek- tro- und Sanitärinstallationen, Tiefgara- ge und Dach? „Um das zu erfahren und einen Überblick über die laufenden Kos- ten sowie anstehende beziehungsweise bereits durchgeführte Renovierungs- vorhaben zu bekommen, ist die ausgie- bige Lektüre der Protokolle der Eigentü- merversammlung verpflichtend“, sagt Kay Poulsen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Gleiches gilt für Wirt- schaftsplan und Hausgeldabrechnun- gen der Verwaltung. Ein Gutachter kann sich lohnen Netter Nebeneffekt: Wer sich durch all diese Papiere gearbeitet hat, weiß auch gleich, ob die Eigentümergemeinschaft eher friedlich oder eher streitsüchtig ist und ob es Querulanten gibt, die jede noch so kleine Ausgabe zu boykottieren versuchen. Wichtig ist zudem der Be- sichtigungstermin (idealerweise mit einem Gutachter im Schlepptau), denn Mängel, die erst nach dem Kauf auftre- ten, müssen Käufer von Bestandswoh- nungen in der Regel in Eigenregie